Das Projekt geMainHaus

Wir, die Initiatoren der Idee, tragen uns mit der Absicht, gemeinsames Wohnen unter einem Dach ins Auge zu fassen und vielleicht vorzubereiten.


Wir haben verschiedene und vielfältige Formen der Gemeinsamkeit im gemeinsamen Wohnen im Auge und verschiedene und vielfältige Gründe dafür.

Entsprechend dem Kreis der Initiatoren liegt der Initiative keine gemeinsame Weltanschauung zu Grunde. Ähnlichkeiten im Denken und Fühlen sind jedoch vorhanden.


Ein Kernproblem, das sich abzeichnen könnte, ist die Regulation von Nähe und Distanz zwischen den Bewohnern.

Wenn diese Regulation eine Aufgabe ist, die tagtäglich immer wieder gelöst werden muß, müssen wir lernen, unsere Bedürfnisse nach Nähe und Distanz offen auszusprechen und mit dieser Mitteilung umzugehen.

Eine Form des Umgangs miteinander, die die ernstgenommenen individuellen Bedürfnisse einer Jeden und die Anforderungen des Zusammenlebens nicht nur ausbalanciert, sondern miteinander verbindet, führt zu einem gemeinsamen Wachstum und zum Wachstum eines jeden Einzelnen.

Das sehe ich ganz persönlich in der Weiterentwicklung meines Umgangs mit dem Zusammenwohnen nach dem Ende meiner letzten derartigen Phase.


Das Haus kann Gemeinschaftseinrichtungen haben, neben dem Garten und anderem auch eine als Gemeinschaftseinrichtung genutzte Wohnung.

Je kleiner das Projekt nach Anzahl der Teilnehmer und Anzahl der Wohnungen ist, desto leichter ist es zu organisieren und zu finanzieren. Ein größeres Haus ist dagegen wirtschaftlicher insgesamt und in der Finanzierung der Gemeinschaftseinrichtungen (Grenzfall s. z. B. Villa Anders mit sehr kleinem Gemeinschaftsanteil).


Die kleinste mögliche Gemeinschaftswohnung wäre eine 3-4 Zimmerwohnung, in der bis zu drei Räume (1 Eltern-, 2 Kinderzimmer) vermietet wären und die Gemeinschaftsräume dieser Wohnung ( Wohn- und Eßzimmer, restliche Zimmer) gleichzeitig der Hausgemeinschaft dienten.


Da einige der Initiatoren im Rhein-Main-Gebiet feste Arbeitsplätze haben, muß der Standort mindestens auf Frankfurt und Mainz ausgerichtet sein.



Verschmelzung von Wohn- und Hausgemeinschaft

Eine Variante ist die Verschmelzung von Wohn- und Hausgemeinschaft. Zwei bis vier Personen wohnen in einem Ein- bis Zweifamilienhaus mit einer bis zwei abgeschlossenen Wohnungen. Ein oder mehrere der Räume dieser Wohnungen dienen Gemeinschaftszwecken.

Ein Haus dieser Größe ist auch eher zur Miete zu haben und als Mietprojekt zu organisieren.

Kommentar







15.18.2008